DFHV informiert über Veränderungen bei Standards und EU-Regelungen
Über eine Reihe Veränderungen hat jetzt der Deutsche Fruchthandelsverband (DFHV) seine Mitglieder informiert, darunter Änderungen beim IFS-Standard sowie Einfuhrlizenzregelungen für Knoblauch und Einfuhrkontrollen an der EU-Außengrenze.
So weist der Verband darauf hin, dass der IFS mit der Veröffentlichung des IFS Broker und der Richtlinie IFS Cash & Carry/Wholesale jetzt seine Anwendungsbereiche der IFS-Standards neu abgegrenzt hat. Je nach Tätigkeit des Unternehmens könne es erforderlich sein, den bei der Zertifizierung zugrunde liegenden Standard an die neue Abgrenzung anzupassen. Unternehmen sollten prüfen, welcher der Standards – IFS Food, IFS Cash&Carry/Wholesale – IFS Logistics oder IFS Broker – auf sie zutrifft.
Außerdem informiert der Verband über verschiedene Änderungen von EU-Regelungen. So werde derzeit die Verordnung (EG) Nr. 341/2007 zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten sowie zur Einführung einer Einfuhrlizenz- und Ursprungsbescheinigungsregelung für aus Drittländern eingeführten Knoblauch und bestimmte andere landwirtschaftliche Erzeugnisse geändert. Ziel der Überarbeitung sei es, mehr Händler am System teilhaben zu lassen und Betrug sowie spekulatives Verhalten zu vermeiden. Deutschland hatte eine Änderung der Berechnung der Referenzmenge für traditionelle Importeure abgelehnt, da dies die Referenzmenge der traditionellen Importeure drastisch reduzieren könnte, berichtet der DFHV. Die Kommission hielt jedoch daran fest, die Grundlage für die Berechnung an die aktuelle Situation anzupassen.
Am 13. März 2010 sei zudem die Verordnung (EG) Nr. 212/2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 in Kraft getreten, welche die Regelungen zu risikobasierten Kontrollen pflanzlicher Lebensmittel aus Drittländern mit einem bekannten Gefährdungspotential an der EU Außengrenze enthält. Die für die Fruchtbranche wesentliche Neuerung dabei sei die Korrektur einzelner KN-Codes bei einzelnen Produkten wie z.B. Mango, Spargelbohnen, Bittergurken, Flaschenkürbissen, Paprika, Auberginen und Bananen aus der Dominikanischen Republik oder Birnen aus der Türkei. Die derzeitige Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung habe hingegen voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Fruchtbranche. Über Details zu den oben genannten Änderungen informiert der DFHV seine Mitgliedsunternehmen.

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